Die ersten 30 Jahre
Nach dem Studium direkt war der Inhaber zunächst zehn Jahre in der Industrie, dann zwei Jahre im Handwerk tätig.
Seit 1992 war er dann ununterbrochen in der Planung von Elektroanlagen, von A wie Antenne bis Z wie Zähleranlagen in durchaus allen Leistungsphasen (1-9) nach HOAI § 55 ff für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (fernmeldetechnische Anlagen) und 6 (Fördertechnik) unterwegs. Davon 18 Jahre beim Ingenieurbüro BRENDEL, vier Jahre bei HAPPOLD und zuletzt fast sieben Jahre bei AFRY (vormals Pöyry), nun seit Juni 2021 unter eigener Flagge mit der RaSchEK KG.
Ich war bzw. bin dabei meist als Projektleiter TGA Elektro, aber auch Gesamt TGA (inklusive HLS) und ebenfalls als Generalplanungs-Projektleiter (also inklusive Hochbau) aktiv.
Aber eben auch als Planer in den anfänglichen Leistungsphasen 1-3, schwerpunktmäßig dort bei Kostenschätzungen nach DIN 276 und ersten Dimensionierungen von Technikräumen und Trassen in den ganz frühen Projektphasen und auch bereits in der Wettbewerbs- und Angebotsphase.
Ich werde von meinem Büro in Berlin-Buckow aus maximal deutschlandweit tätig werden, vorzugsweise in Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern, gegebenenfalls auch in Hamburg.
Mein Haupteinsatzgebiet werden die Leistungsphasen 1-3 nach HOAI, Anlagengruppen 4 (Starkstrom), 5 (Fernmeldetechnik) und auch 6 (Fördertechnik) sein. Gern auch Due Diligence (Bewertung von technischen Anlagen TGA Elektro in Immobilien, bei Bedarf auch in Englisch).
Speziell für die Anlagengruppe 5 besitze ich die Qualifikation und Zulassung nach DIN 14675 zur Planung von Brandmeldeanlagen (BMA) und Sprachalarmierungsanlagen (SAA).
Ingenieurleistungen für die Anlagengruppen nach HOAI:
4 Starkstromanlagen
Alle Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 55 ff.
Leistungsphase LPH 1-7 (vorzugsweise 1-3)
Wir ermitteln die Leistungsbedarfe eines Gebäudes nach Erfahrungswerten bzw. Vorgaben der Versorger (beispielsweise Vattenfall) für Wohnungen.
Durch gründliche Bedarfsermittlung, Nutzerbefragung und Einbeziehung der HLS-Gewerke, insbesondere bei Lüftungen, kann bereits in einer frühen Entwurfsphase der Platzbedarf für Zentralen, Haupttrassen, Steiger und Etagenverteiler ebenso wie für Räume bestimmt werden.
Die Abklärung mit dem jeweiligen EVU zur Versorgungssicherheit (bei Nieder- oder Mittelspannung) und der Notwendigkeiten für Netzersatzanlagen, Notstromversorgungen und Sicherheitsbeleuchtungen einschließlich des Platzbedarfs führen wir durch.
Wir beraten
– zum Einsatz alternativer Energien (wie Photovoltaik, etc.),
– zur Errichtung von Anlagen der E-Mobilität, insbesondere bei Ladestationen für Autos, aber auch Fahrrädern,
– zur Leuchtenauswahl und Beleuchtungsberechnung unter der Beachtung energiesparender und auch tageslichtgesteuerter Systeme, gerrn auch in Kooperation mit anerkannten speziellen Beleuchtungsplanungsbüros.
5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen
Alle Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 55 ff.
Leistungsphase LPH 1-7 (vorzugsweise 1-3)
Wir übernehmen die Planung von informationstechnischen- und sicherheitstechnischen Anlagen (in Gebäuden und Außenanlagen), wie beispielsweise:
Brandmeldeanlagen (BMA),
Sprachalarmierungsanlage (SAA),
Amokanlagen (an Schulen),
Feuerwehrfunk,
BOS-Funk.
Dabei wird auch in einer frühen Phase darauf geachtet, dass bauaufsichtliche Notwendigkeiten eingehalten werden.
Eine Zertifizierung nach DIN 14675 zum Aufbau und Betrieb von BMA und SAA liegt vor.
Gern beraten wir Sie zur Systemauswahl bei:
Telefonsystemen,
Antennenanlagen (Satellit oder Kabel),
Internet-Technik/-Provider,
WLAN,
Gegensprechanlagen,
Alarmanlagen.
Ausschreibungen gestalten wir so, dass eine Auswahl unterschiedlicher Systeme von BMA, SAA und Kommunikationsanlagen möglich ist. Somit soll ein freier Wettbewerb gewährleistet werden können.
6 Förderanlagen
Alle Leistungen nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 55 ff.
Leistungsphase LPH 1-7 (vorzugsweise 1-3)
Unsere Aufgaben umfassen vor allem die Ermittlung der Anzahl und die Tragfähigkeit der erforderlichen Aufzüge. Dies beinhaltet auch die Ermittlung der Förderkapazität, z.B. nach AMEV (Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen) für Bürogebäude oder nach DEHOGA für Hotels und Pensionen.
Weiterhin erfolgt die Festlegung der erforderlichen Schachtmaße (Breite, Tiefe, Unterfahrt, Überfahrt, usw.) für die gängigen Fabrikate. Das ermöglicht dem Architekten gerade in der Entwurfsphase die Sicherheit für den Baukörper zu garantieren.
Die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen erfolgt so, dass verschiedene Fabrikate geeignet sind und ein echter Wettbewerb sichergestellt ist.
Leistungsphasen:
Leistungsphasen (LPH)
- 1 – Grundlagenermittlung
- 2 – Vorentwurf
- 3 – Entwurf
Nach HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) § 55 ff.
Auf Wunsch auch LPH 4 bis 7.
Die Due-Diligence-Prüfung
Wir nehmen eine umfassende Prüfung Ihrer Immobilie vor.
Diese erfolgt durch die Bewertung des technischen Zustandes von Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung, wie Starkstromtechnik, Fernmeldetechnik oder Fördertechnik. Wir sind für Sie im Einsatz bei Bestandsimmobilien, inbesondere bei Gewerbeimmobilien wie Einkaufscentern, Warenhäusern, Hotels, und Industrieanlagen.